Aktuelles
BGH v. 21.5.2025 - XII ZB 486/24
Die zum 1.1.2025 aufgehobene Vorschrift des § 7 a UVG ist auch weiterhin auf Unterhaltsansprüche anzuwenden, die bereits vor diesem Zeitpunkt fällig geworden und dann auf den Träger der Unterhaltsvorschusskasse übergegangen sind. § 7 a UVG hindert die gerichtliche Geltendmachung derartiger Unterhaltsansprüche für solche Zeiträume nicht, in denen der Unterhaltspflichtige über eigenes Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II verfügte. Letzteres war auch dann der Fall, wenn der Unterhaltspflichtige die Absetzbeträge des § 11 b SGB II übersteigende Erwerbseinkünfte erzielte und lediglich ergänzende Leistungen nach dem SGB II bezog (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 31.5.2023 - XII ZB 190/22, FamRZ 2023, 1287).
OLG Karlsruhe v. 30.5.2025 - 5 WF 4/25
Nach der seit dem 1.5.2025 geltenden Regelung des § 1617e Abs. 2 Satz 2 BGB bedarf es für die Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Einbenennung eines Kindes lediglich einer Abwägung der widerstreitenden Interessen. Für die Ersetzung genügt nunmehr ein einfaches Überwiegen der Interessen, die für eine Einbenennung streiten.
BGH v. 16.4.2025 - XII ZB 227/24
Unter den Bedingungen der beginnenden Corona-Pandemie lag ein besonderer Ausnahmefall vor, in dem die Bestellung eines Ergänzungspflegers telefonisch erfolgen konnte (Fortführung von Senatsbeschlüssen vom 15.1.2020 - XII ZB 627/17 - FamRZ 2020, 601 und vom 13.12.2017 - XII ZB 436/17 - FamRZ 2018, 513). Ein Ergänzungspfleger kann eine Vergütung nach dem RVG beanspruchen, soweit er aufgrund seiner Bestellung Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein juristischer Laie als Ergänzungspfleger berechtigterweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (im Anschluss an u.a. Senatsbeschlüsse vom 8.1.2025 - XII ZB 477/22 - MDR 2025, 415; vom 14.8.2024 - XII ZB 478/22 - FamRZ 2024, 1897).
BGH v. 9.4.2025 - XII ZB 163/24
Ein elektronisch beim unzuständigen Gericht eingegangener Schriftsatz wahrt die Rechtsmittelfrist auch dann, wenn dieser bei einer postalischen Übersendung an das zuständige Rechtsmittelgericht dort innerhalb der noch offenen Rechtsmittelfrist eingeht (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 242, 112 = FamRZ 2025, 190).
AG Darmstadt 3.4.2025 - 50 III 8/25
„Luft Feli“ ist ein nach § 2 SBGG wählbarer Vorname, der auch nicht gegen den Grundsatz der geschlechtskonnotativen Kongruenz verstößt. Für die Vornamensbestimmung nach § 2 Abs. 3 SBGG gelten dieselben Regeln wie für die Vornamensbestimmung bei der Geburt.
OLG Brandenburg v. 24.4.2025 - 13 WF 25/25
Da die Spezialregelung des § 183 FamFG bei Anträgen auf Feststellung der Vaterschaft nach § 169 Nr. 1 FamFG nicht eingreift, richtete sich die Kostenentscheidung nach § 81 FamFG. Dies gilt auch im Fall der Antragsrücknahme. Die Beteiligung eines minderjährigen Kindes - dem nach § 81 Abs. 3 FamFG nur in seine Person betreffenden Kindschaftssachen, nicht hingegen in Abstammungssachen generell keine Kosten auferlegt werden können - an den Gerichtskosten wäre unbillig, wenn es keinen Einfluss auf das Verhalten der in Frage kommenden Elternteile hat.
OLG Frankfurt a.M. v. 30.4.2025 - 6 UF 72/25
Die mitsorgeberechtigte, mit dem Kindesvater nicht verheiratete Mutter ist in einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren nicht von der Vertretung des antragstellenden Kindes ausgeschlossen. Die Bestellung eines Ergänzungspflegers ist insoweit unzulässig. Bestellt der Rechtspfleger gleichwohl einen Ergänzungspfleger und erklärt dieser, die Vaterschaft im Namen des Kindes nicht anfechten zu wollen, ist die Mutter gegen die richterliche Entscheidung, die Pflegschaft sei nach § 1812 Abs. 2 BGB beendet, nicht beschwerdeberechtigt.
BGH v. 2.4.2025 - XII ZB 576/24
Im Verfahren auf Abänderung des Versorgungsausgleichs nach Tod eines Ehegatten sind gem. § 88 Abs. 2 SGB VI die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte des verstorbenen Versicherten nur dann für die Bewertung des Anrechts maßgebend, wenn ein neuer Rentenbezug spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs der Versichertenrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erfolgt (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 23.8.2023 - XII ZB 202/22 - FamRZ 2023, 1858).
OLG Rostock v. 14.4.2024 - 11 WF 37/25
Der Gesetzgeber hat eine grundsätzlich verpflichtende Zeitvorgabe für das Gericht gemacht, die nur in Ausnahmefällen überschritten werden darf. Das Vorliegen eines Ausnahmefalls ist vom Gericht jeweils im Einzelfall zu prüfen. Im Zweifel gilt das Beschleunigungsgebot. Ein Tätigkeitsverbot nach §§ 6 Abs. 1 Satz 1 FamFG, 47 Abs. 1 ZPO tritt nur ein, wenn ein Ablehnungsgesuch einschließlich Begründung im anhängigen Verfahren gestellt wird.
OLG Hamm v. 6.3.2025 - 5 UF 210/24
Geht eine Kindeswohlgefährdung i.S.d. § 1666 BGB für ein im Haushalt seiner Eltern lebendes Kind von beiden Eltern aus, kommt eine Zurückverweisung der Sache an das Familiengericht wegen unzulässiger Teilentscheidung gem. § 69 Abs. 1, S. 2 FamFG auch dann in Betracht, wenn dieses in Unkenntnis des Bestehens der gemeinsamen elterlichen Sorge lediglich dem von ihm für alleinsorgeberechtigt angesehenen Elternteil gem. § 1666 BGB die elterliche Sorge oder Teile derselben entzogen hat und eine Entscheidung über den Entzug der elterlichen Sorge oder Teile derselben hinsichtlich des anderen – mitsorgeberechtigten – Elternteils nicht getroffen hat.
BVerfG v. 9.4.2025 - 1 BvR 1618/24
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen fachgerichtliche Beschlüsse in einem Sorgerechtsstreit zwischen geschiedenen Eltern richtete. Um das Sorgerecht für zwei ihrer insgesamt vier Kinder haben die Eltern sowohl in Deutschland als auch in Dänemark verschiedene gerichtliche Verfahren geführt, insbesondere um das Recht, den Aufenthaltsort der Kinder zu bestimmen. Es sind weder für die Beschwerdeführerin noch rechtlich belastende Wirkungen der deutschen Entscheidungen ersichtlich noch eine Verletzung von Grundrechten der Mutter durch diese Entscheidungen erkennbar.
BGH v. 5.3.2025 - XII ZB 88/24
Sorgerecht und Umgang stellen unterschiedliche Verfahrensgegenstände dar, die nach der eindeutigen gesetzlichen Konzeption in eigenständigen Verfahren zu behandeln und zu entscheiden sind. Schon wegen der Verschiedenheit der Verfahrensgegenstände kann eine gerichtlich gebilligte Umgangsregelung einer Sorgerechtsregelung nicht entgegenstehen oder dieser vorgreiflich sein.
BGH v. 26.3.2025 - IV ZB 15/24
Die Vorschrift des § 2270 BGB ist nur auf das gemeinschaftliche Testament und nicht auf Verfügungen in einem Erbvertrag anwendbar. Auch eine entsprechende Anwendung der Vorschrift scheidet aus.
OLG Rostock v. 22.1.2025 - 11 WF 47/25
Eine Beschleunigungsrüge kann auf bestimmte Abschnitte des Verfahrens - sei es in zeitlicher Hinsicht, sei es in der Abgrenzung von Hauptsache einerseits und Zwischenverfahren andererseits - beschränkt werden. Insoweit stellt die Rüge einer Verzögerung des Ablehnungsverfahrens einen anderen Verfahrensgegenstand dar als eine solche bzgl. einer Verzögerung des Verfahrens in der Hauptsache; verhält sich die Entscheidung über die Beschleunigungsrüge lediglich zu letzterem, nicht aber zu ersterem, ist i.S.v. § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG eine Entscheidung über das dem Verfahrensgegenstand zugrunde liegende Rechtsverhältnis noch nicht getroffen und eine Zurückverweisung nach dieser Vorschrift möglich.
OLG Stuttgart v. 27.1.2025, 11 UF 222/24
Folgenschwere Körperverletzungen während der Ehe können zu einem Ausschluss des Versorgungsausgleichs führen (hier: Erblindung auf einem Auge infolge von Tätlichkeiten). Auch eine lange Trennungsdauer kann den vollständigen Ausschluss des Versorgungsausgleichs rechtfertigten.
OLG Oldenburg v. 24.3.2025 - 3 UF 108/23
Der Ausgleich einer Privatvorsorge wegen Invalidität/ private Berufsunfähigkeitsversicherung bei Ehescheidung findet in Fällen grober Unbilligkeit nicht statt. Das kann der Fall sein, wenn der andere Ehegatte ebenfalls eine Invaliditätsversorgung erhält, die jedoch - wie etwa eine gesetzliche Unfallversicherung - nicht unter den Versorgungsausgleich fällt.
EuGH v. 10.4.2025 - C-607/21
Ein Drittstaatsangehöriger, der Elternteil eines Unionsbürgers ist, hat im Aufnahmemitgliedstaat ein abgeleitetes Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate, sofern er nachweist, dass ihm sowohl in seinem Herkunftsland zu dem Zeitpunkt, als er dieses verlassen hat, als auch zu dem Zeitpunkt der Beantragung der Aufenthaltskarte von diesem Unionsbürger Unterhalt gewährt wird, wenn zwischen diesen beiden Zeitpunkten mehrere Jahre vergangen sind. Das abgeleitete Aufenthaltsrecht darf dem Drittstaatsangehörigen, der diese Voraussetzung erfüllt, nicht mit der Begründung versagt werden, dass er sich zum Zeitpunkt der Beantragung der Aufenthaltskarte nach den nationalen Rechtsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaats dort illegal aufhält.
OLG Hamm v. 4.2.2025 - 4 UF 164/24
Fehlt die eine korrigierende Operation befürwortende Stellungnahme einer interdisziplinären Kommission, und damit eine entsprechende Vermutung nach § 1631e Abs. 3 S. 3 BGB, ist die Prüfung der Kindeswohldienlichkeit nach einer umfassenden Interessenabwägung vorzunehmen. Je weniger gewichtig die konkrete medizinische Indikation ist, umso mehr Gewicht hat eine umfassende Aufklärung der Eltern. Je stärker eine Operation aus medizinischen Gründen indiziert ist, umso weniger kann es darauf ankommen, ob die Eltern sich über alle Facetten der Varianten der Geschlechtsentwicklung informiert haben.
Thüringer OLG v. 2.4.2025 - 1 UF 16/25
In der Regel darf sich ein Familiengericht nicht darauf beschränken, eine Umgangsregelung lediglich abzulehnen. In einer solchen Vorgehensweise liegt eine unzulässige Teilentscheidung, die eine Zurückverweisung nach § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG gestattet.
EuGH, C-713/23: Schlussanträge des Generalanwalts vom 3.4.2025
Das Unionsrecht verpflichtet einen Mitgliedstaat zur Anerkennung der Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Personen, aber nicht zur Eintragung der Heiratsurkunde in ein Personenstandsregister. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Eintragung das einzige Mittel ist, die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Personen in einem Mitgliedstaat anzuerkennen, der dies nicht vorsieht.
BGH v. 19.2.2025 - XII ZB 377/24
Der erneute Beginn der Verjährung infolge einer Vollstreckungshandlung gilt nach § 212 Abs. 2 BGB als nicht eingetreten, wenn die Zwangsvollstreckung aus dem zugrundeliegenden Titel nach § 767 ZPO mangels hinreichender Bestimmtheit der Tenorierung rechtskräftig für unzulässig erklärt worden ist. Innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Rechtskraft dieser Entscheidung hat der Gläubiger in analoger Anwendung des § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB die Möglichkeit, durch weitere Maßnahmen zur Rechtsverfolgung den Verjährungseintritt zu verhindern.
LG Berlin II v. 1.4.2025 - 26 O 133/24
Ein Vater, der nach der Geburt seines Kindes statt eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs Erholungsurlaub nimmt, hat gegenüber der Bundesrepublik Deutschland keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen einer fehlenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Familienstartzeit (Richtlinie EU 2019/1158 - Vereinbarkeitsrichtlinie).
AG Gemünden v. 17.3.2025 - 002 F 72/25
Betreuen verheiratete Eltern ein Kind im paritätischen Wechselmodell, so kann ein Elternteil den Unterhaltsanspruch des Kindes im eigenen Namen gem. § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB geltend machen. Einer Übertragung der Entscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB oder der Bestellung eines Ergänzungspflegers bedarf es nicht.
AG Sonneberg v. 10.3.2025 - 1 F 56/23
Eine Verpflichtung des umgangsberechtigten Elternteils, dass dieser vor jeder Umgangswoche, den anderen Elternteil zur Nachschau in seine Wohnung lässt, dass dieser kontrollieren kann, dass „Sex-Utensilien“ für die Kinder unzugänglich verwahrt werden, kann nicht auf § 1684 Abs. 3 Satz 2 BGB gestützt werden. Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass das Kindeswohl der betroffenen Kinder konkret gefährdet würde, wenn diese zufällig mit diesen „Sex-Utensilien“ in Berührung kommen, könnte ein Gebot nach § 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB in Betracht kommen.
OLG Brandenburg v. 5.2.2025 - 9 UF 169/24
Zwar steht es den Vertragsparteien frei, eine Vereinbarung zu treffen, die sich auf die konkrete Verletzungsform beschränkt, mit der Folge, dass die Vertragsstrafe nur bei völlig gleichen Verletzungshandlungen verwirkt ist. Dafür bedarf es aber regelmäßig besonderer Anhaltspunkte. Fehlt es daran, ist an der Grundregel festzuhalten, dass von einer Unterlassungserklärung auch Verletzungsformen erfasst werden, die im Kern gleichartig sind.
BGH v. 5.2.2025 - XII ZB 187/24
Keinen Vorschuss für Rechtsverfolgung oder -beratung des Ehegatten außerhalb gerichtlicher Verfahren
Die zwischen getrenntlebenden Ehegatten bestehende Verpflichtung zur Leistung eines Verfahrenskostenvorschusses erstreckt sich nicht auf die Kosten einer vor- oder außergerichtlichen Rechtsberatung oder Vertretung.
OLG Köln v. 10.2.2025 - 5 U 33/23
Ermittelt ein Arzt wenige Tage vor der Geburt bei einer Ultraschalluntersuchung der adipösen und an Gestionsdiabetes erkrankten Mutter ein Schätzgewicht des Kindes, das unter dem vor drei Wochen in demselben Krankenhaus ermittelten Schätzgewicht liegt, so kann in dem Unterlassen der Vornahme oder Veranlassung einer Kontrolluntersuchung – vorbehaltlich abweichender sachverständiger Feststellungen im Einzelfall – ein (auch grober) Behandlungs- und Befunderhebungsfehler liegen.
LG Stralsund v. 20.2.2025 - 2 O 1/24
Erlangtes "Etwas" im Sinne des Bereicherungsrechts ist im Fall einer Überweisung der Anspruch auf Gutschrift (§ 675t Abs. 1 BGB).
Thüringer OLG v. 26.2.2025 - 1 WF 408/24
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es beim Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 50 Abs. 3 FamGKG gerechtfertigt sein, lediglich den Mindestwert in Höhe von 1.000 € als Verfahrenswert für die Versorgungsausgleichssache festzusetzen.
OLG Zweibrücken v. 17.2.2025 - 8 W 11/24
Lässt sich der als Testamentsvollstrecker eingesetzte Ehemann einer Miterbin wiederholt zu herabsetzenden und beleidigenden Äußerungen über die anderen Miterben hinreißen, ist dieses Verhalten gerade dann, wenn er als Rechtsanwalt u.a. wegen der von ihm zu erwartenden Professionalität als Testamentsvollstrecker eingesetzt worden ist, geeignet, objektiv Misstrauen in seine neutrale und unparteiliche Amtsführung zu erzeugen.
OLG Hamm v. 17.1.2025 - 11 WF 174/24
Bei der Wertberechnung der Ehesache gem. § 43 Abs. 1 S. 1 FamGKG, bei der als weiterer wertbildender Faktor das Vermögen der Beteiligten zu berücksichtigen ist, ist das Grundstück (auch das selbst genutzte Hausgrundstück) mit seinem Verkehrswert anzusetzen. Auf dem Vermögen lastende Schulden (z.B. Grundpfandrechte) sind in ihrer tatsächlichen Höhe abzuziehen.
OLG Oldenburg v. 14.1.2025 - 13 WF 93/24
Weitere genetischer Abstammungsuntersuchungen (hier: sog. whole genome sequencing) bei eineiigen Zwillingen, die beide mit der Kindesmutter geschlechtlich verkehrt haben, können durchaus ein geeignetes Beweismittel darstellen. Es kommt nicht darauf an, ob die Kindsmutter "vertragliche Nebenpflichten als Prostituierte" verletzt hat, indem sie sich nicht ausreichend davor geschützt hat, schwanger zu werden.
OLG Frankfurt a.M. 11.2.2025 - 6 UF 11/25
Das vereinfachte Unterhaltsverfahren ist auch gem. § 249 Abs. 2 FamFG unstatthaft, wenn über den Kindesunterhalt eine Entscheidung eines ausländischen Gerichts existiert. Dies gilt unabhängig davon, ob vor einer Vollstreckung das Verfahren nach §§ 36 ff. AUG (Exequaturverfahren) durchgeführt werden müsste.
Saarländisches OLG v. 31.1.2025 - 5 W 84/24
Die Verurteilung zur Auskunft über sämtliche lebzeitigen Zuwendungen, insbesondere "Lebensversicherungsverträge und sonstige Verträge zugunsten Dritter der Erblasserin unter Angabe des Zuwendungsvollzugs" an den Pflichtteilsberechtigten bei gleichzeitig angekündigtem, nicht tituliertem Wertermittlungsanspruch verlangt nachprüfbare Angaben zum Valutaverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Zuwendungsempfänger. Fehlende Angaben - auch - zum Deckungsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Versicherer zur abschließenden Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs rechtfertigen hingegen allenfalls die Geltendmachung des Wertermittlungsanspruchs.
AG Landau v. 13.2.2025, 003 F 331/24
Gem. § 1609 Abs. 1 BGB ist der wiederverheiratete Elternteil allen seinen minderjährigen Kindern gegenüber, also auch solchen aus erster Ehe, gleichrangig zum Unterhalt verpflichtet. Der Taschengeldanspruch eines wiederverheirateten Ehegatten (§ 1360 BGB) stellt ein tatsächliches unterhaltsrelevantes Einkommen dar. Der haushaltführende Ehegatte hat, sofern nicht das Familieneinkommen schon durch den notwendigen Grundbedarf der Familienmitglieder restlos aufgezehrt wird, Anspruch auf Zahlung eines Taschengelds.
Thüringer OLG v. 17.2.2025 - 1 WF 306/24
Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Gastronom stellt nicht per se einen Entschuldigungsgrund i.S.d. § 89 Abs. 4 Satz 1 FamFG für den zum Umgang berechtigten Elternteil dar. Solange die gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung in ihrer bisherigen Fassung besteht, hat sich der Kindesvater an deren Vorgaben zu halten, vorbehaltlich anderweitiger Absprachen zwischen den Kindeseltern.
BGH v. 27.11.2024 - XII ZB 164/24
Die geschlossene Unterbringung eines Minderjährigen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist auch bei vorliegenden Anzeichen für eine psychische Störung unverhältnismäßig, wenn bei dem Minderjährigen im Schwerpunkt pädagogische Defizite bestehen, die nur die Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung rechtfertigen. Das gilt auch bei Fehlen eines (regionalen) Angebots an geeigneten Jugendhilfeeinrichtungen. Erfordert das vor Genehmigung einer Unterbringung stets einzuholende Sachverständigengutachten eine stationäre diagnostische Abklärung, kann das Familiengericht unter den Voraussetzungen des § 284 FamFG die Unterbringung des Minderjährigen zur Begutachtung anordnen.
OLG Celle v. 9.1.2025 - 6 W 156/24
Ein Testament muss eigenhändig geschrieben oder von einem Notar beurkundet werden. Ein eigenhändiges Testament muss der Erblasser vollständig selbst und von Hand niederschreiben. Die bloße Unterschrift des Erblassers unter einem bereits von einem Dritten geschriebenem Testament genügt nicht. Ein solches Testament ist unwirksam; es gilt daher die gesetzliche Erbfolge.
BGH v. 29.1.2025 - IV ZB 2/24
Einer erstinstanzlichen Kostenentscheidung nach § 81 FamFG in einem Nachlassverfahren, die sich darin erschöpft, dass ein Antrag "kostenpflichtig zurückgewiesen" wird oder der Antragsteller die "Kosten des Verfahrens" zu tragen hat, ist - sofern eine Auslegung anhand der Entscheidungsgründe nichts Abweichendes ergibt - regelmäßig nicht die Anordnung der Erstattung der zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen weiterer Beteiligter zu entnehmen.
OLG Köln v. 30.1.2025 - 14 UF 6/25
Eine Eltern-Kind-Beziehung ist anzunehmen, wenn ein soziales Familienband besteht, das seinem Inhalt nach dem durch die natürliche Abstammung geschaffenem Band ähnelt, das unter Erwachsenen wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zum gegenseitigen Beistand geprägt ist, den sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise leisten. Sie ist zu verneinen, wenn der Anzunehmende als Neffe des Annehmenden zwar dessen Unterstützung in beruflicher Hinsicht in Anspruch nimmt, eine darüber hinausgehende Bindung aber nicht ersichtlich ist und der Anzunehmende weiterhin eine gute Beziehung zu seinen Eltern pflegt.
OLG Rostock v. 22.1.2025 - 10 UF 19/24
Das OLG hat sich vorliegend mit der Behandlung eines wörtlich so bezeichneten "Antrags" eines Verfahrensbeistands in einem (reinen) Sorgerechtsverfahren, seine Bestellung auf einen Umgangsmehrvergleich zu erstrecken, befasst. Gegen eine solche Erstreckung bestehen dem Grunde nach rechtsmethodische Bedenken, weil § 158 Abs. 1 Satz 1 FamFG die Bestellung eines Verfahrensbeistands nur verfahrensgegenstandsbezogen vorsieht. Im konkreten Fall bestand jedenfalls keine Erforderlichkeit i.S.d. § 158 Abs. 1 Satz 1 FamFG.
BGH v. 18.12.2024 - XII ZB 452/23
Aus der Anwendung ausländischen Rechts folgt für sich genommen weder, dass damit Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen sind, noch, dass das Amtsgericht eine diesbezügliche Zulassung der Beschwerde nach § 61 Abs. 2 und 3 FamFG nicht erwogen hat.
BGH v. 27.11.2024 - XII ZB 28/23
Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 1361 b Abs. 3 Satz 2 BGB scheidet grundsätzlich aus, wenn der Wohnvorteil des in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten im Rahmen einer Regelung des Trennungsunterhalts - sei es durch außergerichtliche Verständigung, durch gerichtlichen Vergleich oder durch gerichtliche Entscheidung - familienrechtlich kompensiert, er insbesondere bei der Unterhaltsbemessung entweder bedarfsmindernd oder die Leistungsfähigkeit erhöhend berücksichtigt worden ist. Fehlt es an einer solchen Unterhaltsregelung, ist bereits im Ehewohnungsverfahren als Kriterium für die nach § 1361 b Abs. 3 Satz 2 BGB gebotene Billigkeitsabwägung in den Blick zu nehmen, ob und ggf. in welcher Größenordnung dem in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten bei summarischer Prüfung im Falle der Verpflichtung zur Zahlung von Nutzungsentschädigung (hypothetische) Ansprüche auf Trennungsunterhalt gegen den weichenden Ehegatten zustehen würden.
BVerfG v. 24.10.2024 - 1 BvL 10/20
Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass als Folge der Adoption einer volljährigen Person diese ihren bisherigen Nachnamen nicht unverändert fortführen kann. Die gesetzlichen Regelungen über die Volljährigenadoption ordnen im Grundsatz an, dass als Folge der Adoption die angenommene volljährige Person den Familiennamen der annehmenden Person als Geburtsnamen erhält. Damit kann einhergehen, dass sich auch der geführte Familienname der angenommenen Person ändert und sie ihren bisherigen Familiennamen lediglich noch als Teil eines Doppelnamens beibehalten kann. Die Entscheidung des BVerfG ist mit 5:3 Stimmen ergangen - die Richterin Ott, der Richter Eifert und die Richterin Meßling haben ein Sondervotum verfasst.
OLG Frankfurt a.M. v. 6.1.2025 - 6 UF 239/24
Das elterliche Sorgerecht steht nicht zur Disposition der Eltern und eine erteilte Zustimmung der Eltern zum Entzug des Sorgerechts und der Bestellung eines Vormunds entbindet das Familiengericht weder von der amtswegigen Aufklärung der Voraussetzungen der §§ 1666, 1666a BGB noch von der Begründung seiner Entscheidung. Auch die unterbliebene Verschaffung eines persönlichen Eindrucks von einem gerade erst geborenen Kleinkind nach § 159 Abs. 2 S. 2 und 3 FamFG stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel i.S.d. § 69 Abs. 1 S. 3 FamFG dar und kann jedenfalls bei weiteren Verfahrensverstößen zur Aufhebung der Entscheidung und Zurückverweisung des Verfahrens an das Erstgericht führen.
BGH v. 20.11.2024 - XII ZB 78/24
Anders als beim Zusammenleben des Unterhaltspflichtigen mit einem Ehegatten oder Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft ist die Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts bei einer Wohn- oder Haushaltsgemeinschaft mit einem Dritten nicht gerechtfertigt. Der im Jahr 2022 gezahlte Kinderbonus ist als Bestandteil des Kindergelds gem. § 1612 b Abs. 1 BGB bedarfsmindernd anzurechnen, bei Betreuung eines minderjährigen Kindes durch einen Elternteil mithin zur Hälfte.
OLG Karlsruhe v. 8.1.2025, 18 WF 168/24
Für die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss über die Anordnung von Zwangsmitteln besteht kein Rechtsanwaltszwang, weil das von der Folgesache Versorgungsausgleich unabhängige Zwangsmittelverfahren nach § 35 FamFG ein eigenständiges, dem Bereich der Vollstreckung zuzurechnendes Zwischenverfahren darstellt, in dem kein Rechtsanwaltszwang besteht.
BGH v. 6.12.2024 - V ZR 159/23
Wird in einem Grundstücksüberlassungsvertrag der Anspruch des Veräußerers auf Rückübertragung des Grundstücks als "höchstpersönlich" bezeichnet, hindert dies regelmäßig nicht die Stellvertretung bei der Geltendmachung des Anspruchs.
BGH v. 6.11.2024 - XII ZB 368/24
In Verfahren, welche die Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung eines Kindes betreffen, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist das nach § 321 Abs. 1 FamFG eingeholte Sachverständigengutachten mit seinem vollen Wortlaut dem betroffenen Kind im Hinblick auf seine Verfahrensfähigkeit (§ 167 Abs. 3 FamFG) grundsätzlich rechtzeitig vor dem Anhörungstermin zu überlassen, um ihm Gelegenheit zu geben, sich zu diesem und den sich hieraus ergebenden Umständen zu äußern (im Anschluss an BGH v. 9.10.2024 - XII ZB 253/24). Von der Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens kann in diesen Verfahren auch unter den Voraussetzungen des § 164 Satz 2 FamFG abgesehen werden. Dem betroffenen Kind ist dann jedoch der Inhalt des Gutachtens entsprechend seinem Alter und Entwicklungsstand durch den Verfahrensbeistand mitzuteilen (s.o.).
OLG Bamberg v. 23.12.2024 - 2 UF 218/24
Lehnt auf entsprechende Anregung eines Elternteils das Familiengericht trotz entsprechender Anhaltspunkte für einen möglichen Abänderungsbedarf die Einleitung eines Abänderungsverfahrens in einem Umgangsverfahren ab, fehlt es an einer Sachentscheidung in der Hauptsache. Das Verfahren kann in einem solchen Fall gem. § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG an das Familiengericht von Amts wegen zurückverwiesen werden.