Aktuelles


LG Lübeck v. 13.12.2023 - 6 O 206/22
Im Streit um das Erbe hatte das LG Lübeck den Willen der Verstorbenen zu ermitteln. Dabei bezog es ein maschinell geschriebenes Dokument in die Auslegung des letzten Willens mit ein. Das maschinell geschriebene Dokument stelle zwar selbst kein gültiges Testament dar, könne aber zur Interpretation des handschriftlichen Testaments herangezogen werden.

OLG Frankfurt a.M. v. 28.3.2024 - 1 UF 160/23
Die Annahme der Trennung der Eheleute erfordert ein der räumlichen Situation entsprechendes Höchstmaß der Trennung. Verbleibende Gemeinsamkeiten in Form gemeinsamer Mahlzeiten, der Vornahme von Erledigungen und Einkäufen für den anderen stehen der Trennung nicht entgegen, wenn sie sich als unwesentlich darstellen. Dies gilt auch für einen freundschaftlichen, anständigen und vernünftigen Umgang der Ehegatten miteinander, insbesondere, wenn gemeinsame Kinder im Haushalt leben. Das OLG Frankfurt a.M. hat der Beschwerde einer Ehefrau auf Feststellung eines früheren Trennungszeitpunkts Recht gegeben.

OLG Stuttgart v. 8.4.2024 - 15 WF 16/24
Zwar ist der Senat der Ansicht, dass es im Rahmen des Umgangsverfahrens nicht darauf ankommen kann, ob es sich um Umgangsverfahren vor und nach Rechtskraft der Scheidung handelt, da der Verordnung ein weiter Begriff „desselben Anspruchs“ zugrunde liegt. Allerdings besteht eine vorrangige Zuständigkeit polnischer Gerichte weder aus den nationalen polnischen Zuständigkeitsvorschriften noch aus der erlassenen Sicherungsverfügung.

BGH v. 6.3.2024 - XII ZB 159/23
Der BGH hat sich vorliegend mit den Voraussetzungen einer Ehegatteninnengesellschaft befasst (im Anschluss an BGH v. 3.2.2016 - XII ZR 29/13, FamRZ 2016, 965). Für das Zustandekommen einer solchen Ehegatteninnengesellschaft durch konkludenten Vertragsschluss kommt es maßgeblich darauf an, welche Zielvorstellungen die Ehegatten mit einer Vermögensbildung verfolgen, insbesondere ob sie mit ihrer Tätigkeit einen über die bloße Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck erreichen wollen, und ob ihrem Tun die Vorstellung zugrunde liegt, dass das gemeinsam geschaffene Vermögen wirtschaftlich betrachtet nicht nur dem formal Berechtigten, sondern auch dem anderen Ehegatten zustehen soll.

OLG Frankfurt a.M. v. 1.2.2024 - 1 UF 75/22
Ein Kennenlernen über eine Dating-Plattform allein begründet keine schwerwiegenden Zweifel gegen die gesetzliche Vaterschaftsvermutung wegen Verdachts des Mehrverkehrs.

BVerfG v. 9.4.2023 - 1 BvR 2017/21
Die gesetzliche Regelung über das Recht des leiblichen Vaters, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für sein Kind anzufechten, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Sie trägt dem Elterngrundrecht leiblicher Väter nicht hinreichend Rechnung. Diese gehören zu den Eltern i.S.v. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und können sich auf das Elterngrundrecht ebenso wie die rechtlichen Eltern des Kindes berufen. Die für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärte Regelung in § 1600 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 BGB über die Vaterschaftsanfechtung bleibt bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber, längstens bis zum 30.6.2025, in Kraft.

BGH v. 15.2.2024 - V ZB 44/23
Die Rücknahme des Versteigerungsantrags nach § 29 ZVG ist als eine auf den Erlass des Aufhebungsbeschlusses gerichtete Prozesshandlung grundsätzlich bis zum Wirksamwerden des Aufhebungsbeschlusses widerruflich. Die mit der Rücknahme des Versteigerungsantrags bezweckte Verfahrensbeendigung tritt erst mit dem konstitutiv wirkenden Aufhebungsbeschluss ein.

OLG Braunschweig v. 19.3.2024 - 1 WF 28/24
Sofern ein Hinweis auf die Folgen des Ausbleibens zum Termin eine Differenzierung zwischen den gesetzlichen Folgen nach § 33 FamFG und denen nach § 34 FamFG nicht deutlich erkennen lässt, liegen die Voraussetzungen für die Festsetzung von Ordnungsgeld nach § 33 Abs. 3 Satz 1 FamFG nicht vor.

OLG Frankfurt a.M. v. 12.3.2024 - 2 WF 12/24
Bei der Festsetzung des Verfahrenswertes in Ehesachen nach § 43 FamGKG ist im Rahmen der Bewertung der Einkommensverhältnisse der Eheleute von deren Nettoeinkommen für jedes unterhaltsberechtigte Kind ein Betrag von monatlich 400 € in Abzug zu bringen. Vorhandenes Vermögen der Eheleute ist werterhöhend einzubeziehen, wobei pro Ehegatte ein Freibetrag von 25.000 € und für jedes unterhaltsberechtigte Kind weitere 10.000 € abgezogen werden; der Restbetrag wird für die Wertberechnung mit 5 % berücksichtigt.

OLG Rostock v. 25.3.2024 - 10 WF 29/24
Umgangsverfahren können mit Blick auf deren Charakter als Amtsverfahren nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur durch eine gerichtliche Umgangsregelung (§ 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB), die gerichtliche Billigung eines Umgangsvergleichs (§ 156 Abs. 2 Satz 1 FamFG), einen gerichtlichen Umgangsausschluss (§ 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB) oder – nach entsprechender Prüfung – durch eine gerichtlich begründete Feststellung, dass es keiner gerichtlichen Umgangsregelung (mehr) bedarf, etwa weil die Beteiligten sich außergerichtlich geeinigt haben, beendet werden.

OLG Bamberg v. 11.3.2024 - 2 UF 44/24 e
Der Geburtsname des Kindes ist mit Zugang der Erklärung beim zuständigen Standesamt festgelegt. Die Eintragung im Geburtenregister nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 PStG ist nur deklaratorisch. Aus der wirksam erfolgten Bestimmung des Geburtsnamens des Kindes folgt die Erledigung des Streits über das Bestimmungsrecht und damit das Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für ein Rechtsmittel gegen die Übertragung des Bestimmungsrechts auf das andere Elternteil.

BGH v. 31.1.2024 - XII ZB 259/23
Der BGH hat sich vorliegend mit dem Vorliegen eines Härtefalls i.S.v. § 27 VersAusglG bei vermögenden Ehegatten auseinandergesetzt.

LAG Berlin-Brandenburg v. 28.12.2023 - 12 Ta 960/23
Familienrechtliche Ansprüche auf Prozesskostenvorschuss gegen den Ehegatten können der Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch die Landeskasse entgegenstehen. Wenn jedoch Arbeitslohn eingeklagt wird, liegt keine persönliche Angelegenheit iSv § 1360a Abs. 4 BGB vor, sodass der familienrechtliche Anspruch auf Prozesskostenvorschuss ausscheidet. Die Landeskasse kann also in diesem Fall die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht mit Verweis auf familienrechtliche Ansprüche des Antragstellers ablehnen. Dies entschied das LAG Berlin. Die Rechtsprechung der LAG ist in diesem Punkt uneinheitlich.

LSG NRW v. 30.1.2024 - L 18 R 707/22
Das LSG NRW hatte über die Nichtgewährung eines Grundrentenzuschlags zu entscheiden. Die DRV hatte diesen nicht berücksichtigt, nachdem sie das Einkommen des Ehemannes der Klägerin angerechnet hatte. Diese sah darin eine Ungleichbehandlung ggü. nichtverheirateten Paaren. Das LSG hat die Berechnung der DRV bestätigt.

BGH v. 10.1.2024 - XII ZB 389/22
Die Grundrentenzeiten beruhen grundsätzlich auf Pflichtbeiträgen oder auf freiwilligen Beiträgen, die der Versicherte bis zum Erreichen der Altersgrenze in Abhängigkeit von seinem Einkommen zu erbringen hat. Somit handelt es sich um ein Anrecht, das durch Arbeit geschaffen und aufrechterhalten wird. Darauf, ob die Höhe des Rentenanspruchs mit der Höhe der erbrachten Beitragszahlungen korrespondiert, kommt es nicht an.

OLG München v. 6.3.2024, 2 UF 1201/23 e
Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 10.12.2019 wurde der Übergang des Anspruchs auf Elternunterhalt nach §§ 1601 ff BGB auf den Träger der Sozialhilfe grundlegend neu geregelt und findet nunmehr nur noch dann statt, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen die Jahresobergrenze von 100.000 € brutto übersteigt. Auch wenn einige OLG in ihren Leitlinien einen Selbstbehalt gegenüber Eltern i.H.v. 2.500 € festgelegt haben, ist klarzustellen, dass es sich bei den Leitlinien der OLG lediglich um Richtlinien zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung in den jeweiligen Bezirken handelt und die Leitlinien andere OLG nicht binden.

AG Mannheim v. 6.3.2024 - 8 F 1366/24
Die Kindeseltern können in operative Eingriffe an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen des nicht einwilligungsfähigen Kindes mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung, die eine Angleichung des körperlichen Erscheinungsbildes des Kindes an das männliche oder weibliche Geschlecht zur Folge haben könnte, nur einwilligen, wenn der Eingriff nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann (§ 1631e Abs. 2 S. 1 BGB).

OLG Celle v. 20.2.2024 - 12 WF 15/24
Zwar kann die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe davon abhängig gemacht werden, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. Es ist aber nicht mutwillig i.S.v. § 114 ZPO, wenn ein Ausländer vor einem nach Art. 3 Brüssel IIb-VO zuständigen Gericht ein Scheidungsverfahren betreibt, bei dem das Gericht aufwändig ausländisches Recht ermitteln muss.

BGH v. 11.1.2024 - V ZB 63/22
Der Notar, der von der Pflicht zur Verschwiegenheit befreit worden ist, entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welchem Umfang er einem Beteiligten Einsicht in die Nebenakte gestattet; er ist zur Gewährung der Einsicht in die Nebenakte berechtigt, aber nicht verpflichtet.

OVG Berlin-Brandenburg v. 28.2.2024 - OVG 1 S 80/23 u.a.
Das OVG Berlin-Brandenburg hat in mehreren Eilverfahren die Beschwerden von Eltern schulpflichtiger Kinder gegen Entscheidungen des VG Berlin zurückgewiesen, wonach Gesundheitsämter für den Schulbesuch den Nachweis einer Impfung oder Immunität gegen Masern fordern dürfen, sofern keine Kontraindikation besteht.

AG Marburg v. 3.11.2023 - 74 F 809/23 WH
Bei der Zuweisung eines Familienhundes nach der Trennung der Eheleute analog § 1361 a BGB ist oberstes Entscheidungsprinzip das Tierwohl, wobei wichtigstes Kriterium die Frage der Hauptbezugsperson des Hundes ist, gefolgt von der Frage, wer sich am besten um das Tier kümmern kann und schließlich der Frage, wer das artgerechtere Umfeld bieten kann.

BGH v. 24.1.2024 - XII ZB 171/23
Ein Verfahrensbevollmächtigter, der kurzfristig und unvorhersehbar an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, hat alles ihm Mögliche und Zumutbare zu tun, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen und hierdurch eine Verlegung oder Vertagung des Termins zu ermöglichen. Der BGH hat sich vorliegend zudem mit den Anforderungen an den nach § 117 Abs. 2 Satz 1 FamFG i.V.m. § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderlichen Beteiligtenvortrag dazu befasst, dass ein Fall der schuldhaften Terminsversäumung nicht vorgelegen habe.

AG Köln v. 3.1.2024 - 378 III 175/23
Grundsätzlich ist gem. § 1591 BGB Mutter die Frau, die das Kind geboren hat. Eine vom deutschen Recht abweichende Abstammung von den Wunscheltern kommt aber in Betracht, wenn diese Elternschaft durch eine ausländische Entscheidung begründet oder verbindlich festgestellt wird und diese Entscheidung im Inland anzuerkennen ist.

BGH v. 31.1.2023 - XII ZB 385/23
Eine Elternvereinbarung zum persönlichen Umgang mit dem Kind kann nicht unter Umgehung einer gerichtlichen Kindeswohlkontrolle durch Vereinbarung einer Vertragsstrafe oder einer vertragsstrafenähnlichen Klausel erzwingbar gemacht werden.

BGH v. 24.1.2024 - XII ZB 39/23
Die Person des Beschwerdeführers muss bei Einlegung der Beschwerde aus der Rechtsmittelschrift selbst oder in Verbindung mit sonstigen Unterlagen oder Umständen erkennbar sein oder doch jedenfalls bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist erkennbar werden (im Anschluss an BGH v. 12.2.2020 - XII ZB 475/19, FamRZ 2020, 778).

BSG v. 22.2.2024 - B 3 P 8/22 R
Das BSG hatte einen Fall über die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in einer Angelegenheit der privaten Pflegeversicherung zu entscheiden. Es gab dem Anspruch statt in analoger Anwendung des § 63 SGB X. Eine Regelungslücke bei vergleichbarer Interessenlage liege vor, wenn in Angelegenheiten der privaten Pflegeversicherung durch das Versicherungsunternehmen ein vorgerichtliches fakultatives Einwendungsverfahren eröffnet wird, das dem Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte einer Pflegekasse in Angelegenheiten der sozialen Pflegeversicherung nachgebildet ist.

BGH v. 17.1.2024 - XII ZB 88/23
Die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände. Hieran fehlt es, wenn die glaubhaft gemachten Tatsachen jedenfalls auch den Schluss zulassen, dass die Unmöglichkeit nicht auf technischen, sondern auf in der Person des Beteiligten liegenden Gründen beruht.

OLG Karlsruhe v. 19.2.2024 - 14 W 93/23 (Wx)
Eine im Jahr 2023 erklärte Anfechtung einer gerichtlich protokollierten Vereinbarung nach § 1934d BGB a.F. aus dem Jahr 1982 wegen arglistiger Täuschung ist nach § 124 Abs. 3 BGB ausgeschlossen. Bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit eines solchen Vergleichs nach § 138 Abs. 1 BGB ist die gesetzliche Bemessungsgrundlage des vorzeitigen Erbausgleichsanspruchs des nichtehelichen Kindes nach § 1934d Abs. 2 Satz 1 BGB zu berücksichtigen. Es ist grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sich die Erben gegenüber dem nichtehelichen Kind auf die Wirkungen des § 1934e BGB a.F. berufen.

BSG v. 22.2.2024 - B 5 R 3/23 R
Ein von der Finanzverwaltung anerkannter Verlustvortrag bleibt bei der Bestimmung des auf eine Witwenrente anzurechnenden Arbeitseinkommens unberücksichtigt.

EuGH v. 22.2.2024 - C-283/21
Das Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit kann dazu führen, dass in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu berücksichtigen sind.

OLG Zweibrücken v. 7.2.2024 - 2 WF 26/24
Die Ehegattin, die aufgrund einer außerehelichen Beziehung ein Kind erwartet, kann hiermit keine unzumutbare Härte i.S.d. § 1565 Abs. 2 BGB begründen.

OVG NRW v. 15.2.2024 - 12 A 3020/20
Die von der Stadt Wuppertal für die Zeit ab dem 1.8.2014 vorgenommene Festlegung des Betrags zur Anerkennung der Förderleistung, der bei öffentlicher Förderung eines Kindes in Kindertagespflege an die jeweilige Tagespflegeperson zu zahlen ist, ist nicht zu beanstanden. Dies hat das OVG entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.

BGH v. 13.12.2023 - XII ZB 334/22
Eine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers nicht entgegen, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet erscheint, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet (im Anschluss an BGH v. 16.11.2022 - XII ZB 212/22, FamRZ 2023, 308). Lässt sich die Gefahr für das Wohl des Betroffenen durch die Bestellung eines Kontrollbetreuers nach §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB nicht hinreichend abwenden, ist eine Vollbetreuung einzurichten (im Anschluss an BGH v. 26.2.2014 - XII ZB 301/13, FamRZ 2014, 738, und BGH v. 13.4.2011 - XII ZB 584/10, FamRZ 2011, 964).

OLG Karlsruhe v. 6.2.2024 - 5 WF 166/23
Wenn die Eltern Inhaber des Umgangsbestimmungsrechts sind, können sie untereinander Regelungen in gerichtlich gebilligten Vereinbarungen einvernehmlich abändern, womit insoweit deren Vollstreckbarkeit entfällt. Es ist weder gewollt noch praktisch realisierbar ist, dass sämtliche gerichtlichen Umgangsregelungen, die einmal getroffen wurden und nunmehr einvernehmlich anders gehandhabt werden sollen, bis zur Volljährigkeit des Kindes permanent nach § 1696 Abs. 1 BGB abgeändert werden müssen.

BGH v. 29.11.2023 - XII ZB 141/22
Ein Bankinstitut kann nicht unter Berufung auf das Bankgeheimnis gem. § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO die Vorlage von Original-Urkunden verweigern, wenn im Einzelfall das Interesse des Beweisführers an ihrer Vorlage höher zu gewichten ist (hier: zum Beweis der Unechtheit der Urkunden).

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat Eckpunkte für die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft vorgelegt. Das neue Rechtsinstitut soll sich an Erwachsene richten, die jenseits von Ehe, Familie und Partnerschaft Verantwortung füreinander übernehmen und diese Beziehung rechtlich absichern wollen.

OLG Nürnberg v. 18.1.2024, 9 UF 744/23
Bei gemeinsamer elterlicher Sorge dient der Umgang auch zur Verteilung der Betreuungslast zwischen den Elternteilen. Für eine konkrete gerichtliche Umgangsregelung ist es ausreichend, dass der angeordnete Umgang praktikabel ist und regelmäßig ausgeübt werden kann. Dem umgangsberechtigten Elternteil ist es bei erweiterten Umgängen zuzumuten, das Kind an einzelnen Terminen teilweise fremdbetreuen zu lassen.

BGH v. 18.10.2023 - XII ZB 197/23
Das Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist nur für rechtliche oder tatsächliche Veränderungen des Anrechts nach dem Ende der Ehezeit eröffnet und nicht für die Korrektur von möglichen Fehlern bei der Ausgangsentscheidung (im Anschluss an BGH v. 27.1.2016 - XII ZB 213/14, FamRZ 2016, 620). Eine Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich ist auch dann zulässig, wenn sie sich rechnerisch lediglich zugunsten des anderen, noch lebenden Ehegatten auswirkt.

OLG Hamm v. 10.8.2023 - 9 UF 76/23
Bei einem Umgangswunsch der Großeltern mit ihren halbverwaisten Enkeln besteht keine Vermutung für eine Kindeswohldienlichkeit solcher Kontakte, wenn der verbliebene (verwitwete) Elternteil diese bei konflikthafter Vorgeschichte ablehnt. Ein erneuter Erörterungstermin im Beschwerdeverfahren lässt nicht schon deshalb i.S.v. § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG neue Erkenntnisse erwarten, weil er für die weiteren Beteiligten eine „Pflicht begründet, sich mit dem abweichenden Standpunkt des Beschwerdeführers auseinander zu setzen“.

BGH v. 13.12.2023 - XII ZB 550/21
In einem Verfahren mit Anwaltszwang muss ein Beteiligter alles ihm Mögliche und Zumutbare unternehmen, um das Gericht rechtzeitig vor Erlass eines zweiten Versäumnisbeschlusses darüber zu informieren, dass er keinen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat. In einem Verfahren mit Anwaltszwang zwingt die Erkrankung eines Beteiligten das Gericht nicht zu einer Terminsverlegung, wenn nicht gewichtige Gründe die persönliche Anwesenheit des Beteiligten erfordern. Der Beteiligte hat die gewichtigen Gründe substantiiert vorzutragen.

BGH v. 29.11.2023 - XII ZB 531/22
Der BGH hat vorliegend die Zulässigkeit eines Zwischenfeststellungsantrags betreffend die Wirksamkeit eines Ehevertrags in der Folgesache Güterrecht untersucht. Zudem hat sich der BGH mit der Inhaltskontrolle von Scheidungsfolgenvereinbarungen befasst.

BGH v. 6.12.2023 - XII ZB 485/21
Die Ersetzung der Einwilligung des Vaters in die Adoption nach § 1748 Abs. 4 BGB verlangt ähnlich § 1748 Abs. 1 bis 3 BGB eine Berücksichtigung von dessen Vorverhalten. Eine Ersetzung der Einwilligung kommt nur dann in Betracht, wenn der Vater das Scheitern eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu verantworten hat und die Adoption einen so erheblichen Vorteil für das Kind bieten würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Verwandtschaftsbandes nicht bestehen würde. Die Möglichkeit einer Dauerverbleibensanordnung kann das durch eine Adoption rechtlich verfestigte und dauerhafte Eltern-Kind-Verhältnis nicht ersetzen.

BGH v. 20.12.2023 - XII ZB 117/23
Der BGH hat dem EuGH Fragen zur Auslegung des Begriffs des "gewöhnlichen Aufenthalts" i.S.v. Art. 8 lit. a und b Rom III-VO vorgelegt. Der BGH möchte u.a. wissen, ob die Entsendung als Diplomat die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts im Empfangsstaat beeinflusst und ob die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts ein gewisses Maß an sozialer und familiärer Integration in dem betreffenden Staat voraussetzt.

Das BMJ hat am 22.12.2023 mit der Bekanntmachung zu § 115 ZPO festgesetzt, welche Beträge vom Einkommen eines Antragstellers abzusetzen sind, um den Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu ermitteln. Die Beträge gelten seit dem 1.1.2024.

BGH v. 15.11.2023 - IV ZB 6/23
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist der statthafte Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts nach § 13 Abs. 7 FamFG über die Nichtgewährung von Einsicht in die Nachlassakten eines abgeschlossenen Verfahrens für einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten. Zum berechtigten Interesse auf Akteneinsicht in Nachlassakten eines verfahrensfremden Dritten nach § 13 Abs. 2 FamFG.

OLG Frankfurt a.M. v. 18.12.2023 - 6 WF 170/23
Es entspricht in der Regel billigem Ermessen, den Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft mit 25 % des zu erwartenden Zugewinnausgleichs zu bewerten. Auf den Auffangwert des § 42 Abs. 3 FamGKG ist nur dann abzustellen, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Höhe der zu erwartenden Forderung bestehen.

Das BMJ hat am 16.1.2024 zwei Eckpunktepapiere zur Modernisierung des Familienrechts veröffentlicht. Eines betrifft eine Reform des Kindschaftsrechts mit Vorschlägen für neue Regeln im Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrecht, das andere beinhaltet eine Reform des Abstammungsrechts.

VG Berlin v. 15.11.2023 - VG 3 K 191/23
Wird ein Schüler von einer Klassenfahrt ausgeschlossen, weil er dort unzulässigerweise Alkohol erworben hat, können Erziehungsberechtigte zu den Mehrkosten der verfrühten Rückreise heranzogen werden.

OLG Hamm v. 2.11.2023 - 4 UF 87/23
Eine psychische Erkrankung rechtfertigt bereits dann nicht die Anwendung der Härteklausel, wenn eine zumutbare und erfolgsversprechende Therapiemöglichkeit besteht. Dies gilt erst recht dann, wenn aufgrund der dauerhaften Unterbringung des betreffenden Ehegatten in einer Pflegeeinrichtung sichergestellt werden kann, dass auf etwaige Suizidabsichten hin die notwendigen Schritte auch tatsächlich eingeleitet werden können.

OLG Frankfurt a.M. v. 21.12.2023 - 21 W 91/23
Die Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes führt nicht zur (Teil-) Nichtigkeit eines Testaments. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichter Entscheidung auf die Beschwerde hin dem Erbscheinsantrag u.a. des behandelnden Arztes stattgegeben.