Bundesregierung beschließt Eckpunkte für besseren Kinder- und Jugendmedienschutz

Die Bundesregierung hat am 14.10.2026 die vom BMBFSFJ vorgelegten Eckpunkte zum Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Damit beginnt nach Abschluss der Arbeit der Expertenkommission die konkrete Umsetzung erster Maßnahmen. Die 56 Handlungsempfehlungen der Kommission bilden dafür eine zentrale Grundlage.

Die Bundesregierung verfolgt einen Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe. Kinder und Jugendliche sollen vor Gefahren geschützt, zugleich zu einem kompetenten und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Angeboten befähigt werden und an der digitalen Welt teilhaben können. Mit den Eckpunkten legt die Bundesregierung dar, welche ersten Maßnahmen sie auf dieser Grundlage umsetzen will.

Klare Regeln für Plattformen und soziale Netzwerke

  • Europäische Regulierung: Die Bundesregierung wird sich in den Verhandlungen zum EU KIDS Act dafür einsetzen, dass unter 13-Jährige grundsätzlich keinen Zugang zu sozialen Netzwerken haben und dass das Prinzip "Safety by Design" konsequent umgesetzt wird.
  • Suchtfördernde Designs verhindern, standardmäßige Deaktivierung algorithmischer Empfehlungssysteme.
  • Der Vorschlag der EU-Kommission für den EU KIDS Act sieht u.a. auch abgestufte Regelungen für Online-Games, App-Stores, Betriebssysteme und KI-Begleiter vor.

Nationale Übergangsregelung für soziale Netzwerke

  • Schaffung einer nationalen Übergangsregelung bis zur Festlegung eines Mindestalters auf europäischer Ebene. Keine Nutzung sozialer Netzwerke für Kinder unter 13 Jahren ( ausgenommen nachweislich kindgerechte Angebote). Abgestufte Nutzungsbeschränkungen für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren.

Altersverifikation stärken

  • Bereitstellung einer Deutschen Umsetzung der EUDI-Wallet "d-you" ab 2027 für eine verlässliche Altersverifikation.

Digitale Lebenswelt in der Kinder- und Jugendhilfe verankern

  • Stärkere Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe auf die digitale Lebenswelt junger Menschen. Klarstellung im SGB VIII.
  • Fokus auf präventive Förderung von Medienkompetenz, verankert u.a. im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, in der Jugendarbeit, der Jugend- und Schulsozialarbeit sowie der Familienbildung.

Eltern stärken – Verantwortung der Plattformen bleibt

  • Primäre Verantwortlichkeit der Plattformbetreiber für sichere digitale Umgebung. 
  • Start einer bundesweiten Informations- und Sensibilisierungskampagne für Eltern zu den Gefahren digitaler Medien, Hinweise auf Unterstützungsangebote.

Medienkompetenz und KI-Kompetenz stärken

  • Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften.
  • Dazu gehört auch der Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Kinder und Jugendliche sollen KI-Anwendungen erkennen, ihre Möglichkeiten und Risiken reflektiert einschätzen und sie kompetent nutzen und mitgestalten können.
  • Einführung eines "KI-Seepferdchens". Altersgerechte Vermittlung von KI-Basiskompetenzen für Kinder im Grundschulalter.
  • Weiterentwicklung kindgerechter Online-Angebote.

Gesundheitliche Folgen früher erkennen

  • Stärkere Nutzung der gesundheitlichen Vorsorge, um Eltern frühzeitig über die Folgen übermäßiger Mediennutzung zu informieren.

Kinder-Online-Wache und mehr Schutz vor digitaler Gewalt

  • Einrichtung einer Kinder-Online-Wache. Kindgerecht gestaltete Variante bestehender Online-Wachen der Länder.
  • Information durch Schulen und Bildungseinrichtungen.

Das Bundesfamilienministerium will den strukturierten Austausch mit den Ländern und den zuständigen Fachministerkonferenzen aufnehmen. Zudem möchte es die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Bundeszuständigkeiten ressortübergreifend koordinieren. Die Eckpunkte sollen damit den ersten Schritt hin zu einer umfassenden Neuordnung des Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt bilden. Die Bundesregierung plant weitere Handlungsempfehlungen der Expertenkommission zu prüfen und schrittweise in zusätzliche Maßnahmen zu überführen.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMBFSFJ finden Sie das Eckpunktepapier hier.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.10.2026 13:30
Quelle: BMBFSFJ PM vom 14.10.2026

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